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   LSG Rheinland-Pfalz, 09.07.2009 - L 5 KR 90/09 NZB   

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LSG Rheinland-Pfalz, 09.07.2009 - L 5 KR 90/09 NZB (https://dejure.org/2009,50561)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.07.2009 - L 5 KR 90/09 NZB (https://dejure.org/2009,50561)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - L 5 KR 90/09 NZB (https://dejure.org/2009,50561)
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Wird zitiert von ... (7)

  • SG Mainz, 04.05.2015 - S 3 KR 428/14

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Anspruch auf Aufwandspauschale -

    Die streitgegenständliche Regelung des § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V ist in dem Sinne eindeutig, dass keine Ausnahme vom Anspruch auf Aufwandspauschale geregelt ist, wenn die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags geführt hat (vgl. Schütz in jurisPR-SozR 7/2014 Anm. 2 und LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.07.2009 - L 5 KR 90/09 NZB: "Nach dem Wortlaut führt die Prüfung auch dann "nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags", wenn sie zu einer Erhöhung des Abrechnungsbetrags führt. Dieser Wortlaut ist eindeutig und einer Auslegung nicht zugänglich").
  • SG Mainz, 19.09.2014 - S 3 KR 35/14

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Aufwandspauschale nach § 275 Abs 1c S 3 SGB 5

    Die streitgegenständliche Regelung des § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V ist in dem Sinne eindeutig, dass keine Ausnahme vom Anspruch auf Aufwandspauschale geregelt ist, wenn die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags geführt hat (vgl. Schütz in jurisPR-SozR 7/2014 Anm. 2 und LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 09.07.2009 - L 5 KR 90/09 NZB: "Nach dem Wortlaut führt die Prüfung auch dann "nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags", wenn sie zu einer Erhöhung des Abrechnungsbetrags führt. Dieser Wortlaut ist eindeutig und einer Auslegung nicht zugänglich").
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2021 - L 16 KR 644/20

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Trotz des anscheinend insoweit eindeutigen Wortlauts ist es nach Sinn und Zweck der Norm geboten, ihren Anwendungsbereich in diesem Fall zu beschränken (zur Auslegungsbedürftigkeit der Regelung vgl. schon BSG, Urteil vom 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R -, Rn. 18, juris; a.A. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.07.2009 - L 5 KR 90/09 NZB - Rn. 12, juris; zustimmend Seifert, in: Becker/Kingreen, SGB V, 7. Aufl. 2020, § 275c Rn. 19).
  • SG Mainz, 22.10.2014 - S 3 KR 288/14

    Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die Überprüfung der Abrechnung

    Die streitgegenständliche Regelung des § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V ist in dem Sinne eindeutig, dass keine Ausnahme vom Anspruch auf Aufwandspauschale geregelt ist, wenn die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags geführt hat (vgl. Schütz in jurisPR-SozR 7/2014 Anm. 2 und LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 09.07.2009 - L 5 KR 90/09 NZB: "Nach dem Wortlaut führt die Prüfung auch dann "nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags", wenn sie zu einer Erhöhung des Abrechnungsbetrags führt. Dieser Wortlaut ist eindeutig und einer Auslegung nicht zugänglich").
  • SG Speyer, 18.06.2014 - S 19 KR 229/12

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Anspruch auf Aufwandspauschale nach § 275 Abs

    Auf die Eindeutigkeit des insofern maßgeblichen Wortlauts des § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V hatte auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bereits im Beschluss vom 09.07.2009 - L 5 KR 90/09 NZB -, juris Rn. 12 sowie im Urteil vom 06.08.2009 - L 5 KR 139/08 -, juris Rn. 13) ausdrücklich hingewiesen.
  • SG Mainz, 14.06.2013 - S 17 KR 58/12

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Zahlung der Aufwandspauschale nach § 275 Abs

    Die streitgegenständliche Regelung des § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V a.F. ist in dem Sinne eindeutig, dass keine Ausnahme vom Anspruch auf Aufwandspauschale geregelt ist, wenn die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags geführt hat (vgl. schon LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 09.07.2009 - L 5 KR 90/09 NZB: "Nach dem Wortlaut führt die Prüfung auch dann "nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags", wenn sie zu einer Erhöhung des Abrechnungsbetrags führt. Dieser Wortlaut ist eindeutig und einer Auslegung nicht zugänglich").
  • SG Speyer, 17.10.2014 - S 19 KR 574/14

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Krankenhausbehandlung - Prüfverfahren durch

    Auf die Eindeutigkeit des insofern maßgeblichen Wortlauts des § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V hat bereits das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 09.07.2009 (- L 5 KR 90/09 NZB -, Rn. 12) sowie im Urteil vom 06.08.2009 (- L 5 KR 139/08 -, Rn. 13) ausdrücklich hingewiesen.
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